Page 30 - WHEELIES REISE KATALOG 2020/2021
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 AGB’s
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  Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. AGB – Reise- u. Mietbedingungen
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Firma Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. zustande kommenden Vertrages.
Die Firma Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K.
Am Kühnbach 27 | 74523 Schwäbisch Hall
HRA 723598 Amtsgericht Stuttgart,
Internet: www.wheelies.de | Email: info@wheelies.de Tel.: +49 (0) 791-53854 | Fax: +49 (0) 0791-959243
veranstaltet geführte Motorradtouren.
Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. tritt für folgende Leistungen als reiner Vermittler auf:
 Mietmotorräder/Mietwagen
Personen- und Frachtflüge
Motorradtransporte mit Bus oder Schiff Hotel- und Übernachtungsunterkünfte  Versicherungen
Bezüglich dieser Leistungen gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen der jeweiligen Leistungserbringer bzw. des Veranstalters, die vom Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. auf Anfrage gerne zur Verfügung gestellt werden. Für diese Leistungen werden keine Reisepreissicherungsscheine ausgehändigt, da sie nicht versicherungsfähig sind und Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. nicht Ver- anstalter bzw. Leistungsträger dieser Leistungen ist. Für Reisen bei denen der Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. als Veranstalter auftritt, werden ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsrechts, wie insbesondere den Vorschriften der §§ 651 a) – m) BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und den Informa- tionsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 – 11 BGB – InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht), folgende Bedingungen vereinbart:
1. Anmeldung/Bestätigung
Mit der Anmeldung bietet der Kunde Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. den Ab- schluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. für die jeweilige Tour, soweit diese dem Kunden vorliegen. Die Anmeldung kann mündlich, fernmündlich oder schriftlich (auch per Telefax oder E-Mail) erfolgen. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Annahme- erklärung durch den Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. zustande. Der Kunde er- hält nach Vertragsschluss eine schriftliche Reisebestätigung, sofern die Buchung mehr als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt. Weicht der Inhalt der Annahmeer- klärung vom Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. vom Inhalt der Anmeldung ab, so ist der Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K.10 Tage an dieses neue Angebot ge- bunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. die Annahme ausdrücklich schriftlich erklärt. Meldet der Kunde Mitreisende an, hat er für deren Vertragsverpflichtungen wie für seine eigenen einzustehen, so- fern er dies ausdrücklich und gesondert erklärt hat. Für den Umfang der Reise- leistungen sind allein die Angaben vom Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. sowie die sich aus den vom Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. verwendeten Orts- und Hotelprospekten ergebenden Informationen verbindlich, sofern sich der Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. nicht ausdrücklich schriftlich die Informationen und Beschreibungen Dritter zu eigen macht.
2. Bezahlung
Nach Vertragsabschluss (Zugang der Annahmeerklärung) ist vom Kunden eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises, mindestens 500,00 €, zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 28 Tage vor Reiseantritt fällig, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziff. 8 genannten Gründen abgesagt werden kann. Sofern sich der Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. ausdrücklich den Rücktritt aufgrund Nicht- erreichens einer Mindestteilnehmerzahl vorbehält, wird die Restzahlung mit Zu- gang der Mitteilung über die Durchführung der Reise beim Kunden fällig. Kommt der Kunde mit Anzahlung und/oder Restzahlung in Verzug, so ist der Regio Ver- lag Schwäbisch Hall e.K. berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reise- vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 6 zu belasten. Kosten für vom Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. vermittelte Leistun- gen und Fremdgebühren, wie insbesondere Flugtickets sind sofort zu zahlen.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leis- tungsbeschreibung des Angebotes, der allgemeinen Informationen im Reise- prospekt des Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K., sowie aus den Angaben in der Reisebestätigung. Änderungen in der Streckenführung bleiben vorbehalten. Je nach Jahreszeit und Wetterbedingungen behält sich der Regio Verlag Schwä- bisch Hall e.K. vor, den Streckenverlauf und damit auch die Unterkünfte nach Notwendigkeit zu ändern, ohne den Gesamtzuschnitt der Reise zu beeinträch- tigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die ge- änderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. informiert den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unver- züglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund. Im Falle einer erheblichen Än- derung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleich- wertigen Reise zu verlangen, wenn der Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Dieses Recht hat der Kunde unverzüglich nach Erklärung über die Änderung der Reiseleistung gegenüber dem Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. geltend zu machen.
4. Motorradmiete und Sicherheitskaution
Sämtliche Reservierungen für Mietmotorräder werden vom Regio Verlag Schwä- bisch Hall e.K. nur vermittelt. Bei der Motorradmiete wird zusätzlich eine Sicher- heitskaution bei Übernahme des Motorrades fällig, welche sich in ihrer Höhe nach den Geschäftsbedingungen des Vermieters bestimmt. Auf Anfrage infor- miert der Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. den Kunden über die Höhe der zu zahlenden Mietkaution. Die Kaution wird bei Rückgabe des unbeschädigten Mo- torrades zurückerstattet. Die Mietperiode wird, unabhängig vom Verschulden oder einer eventuellen Fahruntüchtigkeit des Mieters nicht unterbrochen. Für den Fall, dass das jeweils gebuchte Motorrad, aus welchem Grund auch immer, nicht zur Verfügung steht, kann vom Vermieter ein gleichwertiges und dem je- weiligen Motorradtyp entsprechendes Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt werden. Für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Geschäfts- bedingungen des Vermieters, die für die Miete und das Fahren eines Motorrades am Ort der Anmietung und innerhalb des gesamten Fahrgebietes gültig sind, ist ausschließlich der Mieter (Kunde) verantwortlich. Der Mieter (Kunde) ver- pflichtet sich, das Motorrad entsprechend seiner bestimmungsgemäßen Ver- wendung zu verwenden. Fahrten auf nicht befestigten Straßen (Schotterstraßen) sind nicht erlaubt, es sei denn eine Umfahrung ist unzumutbar oder nicht mög- lich oder die Befahrung von unbefestigten Straßen ist vertraglich vorgesehen.
5. Hotel und Unterbringung
Die vorgesehenen Gasthöfe/Hotels/Motels sind alle landestypisch und verfügen über entsprechenden Standard.
6. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn durch Erklärung gegenüber dem Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. unter der oben genannten Anschrift von der Reise zurücktreten. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu er- klären. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und die getätigten Auf- wendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen, soweit nicht der Rücktritt vom Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. zu vertreten ist oder nicht ein Fall höherer Gewalt vorliegt. Der Entschädigungsanspruch vom Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. ist zeitlich gestaffelt und ergibt sich unter Berück- sichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn, des prozentualen Verhältnisses zum Reisepreis sowie unter Beach- tung von ersparten Aufwendungen und Möglichkeiten einer anderweitigen Ver- wendung der Reiseleistungen aus folgender Übersicht. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung der Entschädigungshöhe ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden beim Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K.:
Rücktritt bis 60 Tage vor Reiseantritt ....................................................10 % Ab 60 Tage bis 41 Tage vor Reiseantritt...............................................20 % Ab 40 Tage bis 30 Tage vor Reiseantritt...............................................30 % Ab 29 Tage bis 15 Tage vor Reiseantritt...............................................50 % Ab 14 Tage bis 7 Tage vor Reiseantritt ................................................75 % Ab 6 Tage vor Reiseantritt und bei Nichtantreten der Reise ......100%
des Reisepreises.







































































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