Page 31 - WHEELIES REISE KATALOG 2020/2021
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   Gelingt es dem Kunden, den durch seinen Rücktritt oder Nichtantritt frei wer- denden Tourplatz durch einen Ersatzteilnehmer anderweitig zu besetzen ent- steht hierfür lediglich eine vom Kunden zu tragende Bearbeitungsgebühr von 30,00 € pro Person. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. durch den Rücktritt bzw. den Nichtantritt über- haupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die gefor- derte Pauschale. Der Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. behält sich vor, in Abweichung von den genannten Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädi- gung zu fordern, welche sich unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendun- gen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen beziffern lässt und von Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. zu belegen ist. Für ver- mittelte Fremdleistungen gelten die Zahlungsbedingungen und Stornierungs- bedingungen des jeweiligen Anbieters. Der Kunde hat nach Vertragsabschluss keinen Anspruch auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbu- chung). Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. vom Kunden ein pauschales Umbu- chungsentgeld in Höhe von 50,00 € pro Kunde erheben.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rück- reise oder aus sonstigen zwingenden Gründen) nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch den Leistungsträger be- mühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leis- tungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
8. Rücktritt wegen nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
Der Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. behält sich vor, wegen nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn er in der jewei- ligen Tourausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeit- punkt, bis zu welchem von dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat, und in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf die Angaben hingewiesen hat. Ein Rücktritt ist spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
9. Tourabsage
Für den Fall, dass der Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. die Reise aus Gründen absagen muss, welche nicht in ihrem Einwirkungsbereichen liegen, wie z.B. höhere Gewalt, Streiks, Katastrophen, Kriege, etc., erhält der Kunde auf den Rei- sepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. Zur Kündigung des Reisever- trages wegen höherer Gewalt wird auf die gesetzliche Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet:„§ 651 j)
(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. (2) Wird der Vertrag nach Absatz (1) gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651 e) Abs. 3 S. 1 und 2, Abs. 4, S. 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.“
10. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Der Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung vom Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. , so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis. Sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Ver- wendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Die Teilnehmer der Reise haben jederzeit aufeinander Rücksicht zu nehmen, sich in die Gruppe ein- zufügen und den Anweisungen des Tourleiters Folge zu leisten. Der Regio Verlag
Schwäbisch Hall e.K. behält sich vor, im Interesse einer reibungslosen Gruppen- tour bei Nichteinhaltung von Anweisungen des Tourleiters oder gar Gefährdung der übrigen Teilnehmer einzelne uneinsichtige Teilnehmer nach vorausgegan- gener Ermahnung von der Tour auszuschließen und eventuell das Mietmotorrad sicherzustellen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung des Tour- und Mietpreises. Sämtliche in diesem Zusammenhang ent- stehenden Kosten trägt der ausgeschlossene Teilnehmer. Die Teilnehmer werden vor Tourstart über diese Sanktion belehrt und zu den Tagesetappen eingewie- sen.
11. Obliegenheiten des Kunden
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlan- gen. Der Kunde ist verpflichtet, dem Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. einen auf- getretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Kunde ist verpflichtet seine Mängelanzeige unverzüglich der Tourleitung bzw. dem Tourleiter vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Tourleitung am Ur- laubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel unverzüglich gegenüber dem Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. zur Kenntnis zu geben. Über die Erreich- barkeit der Tourleitung bzw. vom Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. wird der Kunde in der Tourbeschreibung, spätestens jedoch mit den Tourunterlagen, un- terrichtet. Die Tourleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies mög- lich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen. Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615 c) BGB be- zeichneten Art nach § 615 e) BGB oder aus wichtigem, Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Regio Ver- lag Schwäbisch Hall e.K. verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Der Kunde hat den Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der vom Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. mitgeteilten Frist er- hält. Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindert und ein- getretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er den Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.
12. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung des Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit der Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Die deliktische Haftung vom Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinaus gehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach den Montrealer Übereinkommen bleiben von der Be- schränkung unberührt. Der Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leis- tungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Mietmotorrä- der/Mietwagen, Personen- und Frachtflüge, Motorradtransporte, Hotels- und Übernachtungsunterkünfte sowie Versicherungen). Der Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. schließt jede Haftung für Schäden und/oder Minderleistungen aus, die durch Dritte verursacht werden. Der Kunde ist insbesondere selbst verantwort- lich dafür, dass Schäden an Gepäck oder Frachtgut vor Ort unverzüglich mittels entsprechender Schadensanzeige gegenüber der zuständigen Fluggesellschaft angezeigt werden, die Vorschriften der jeweils geltenden Straßenverkehrsord- nung eingehalten werden, die eigene Fahrweise dem jeweiligen Können sowie dem Grundsatz eigener Sicherheit und der Sicherheit der anderen Tourteilneh- mer angepasst wird, Anschlussflüge oder sonstige Transfers erreicht werden. Der Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. übernimmt keine Haftung für Verspätungs- schäden, sofern ein Ausschluss der Haftung diesbezüglich unter Berücksichti- gung internationaler Bestimmungen (IATA) zulässig ist. Für die Einhaltung der Visa-, Zoll- und Impfbestimmungen und die Gültigkeit der Ausweispapiere sowie des geforderten Führerscheins ist der Kunde selbst verantwortlich. Die Angaben von Öffnungszeiten für die Cargo-Abteilung und Zollbehörden sind grundsätz- lich unverbindlich. Jeder Tourteilnehmer ist für seine Fahrweise und Strecken-
 AGB’s
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