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Allgemeine

Reise AGB's

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Firma Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K.
zustande kommenden Vertrages.

Die Firma Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K.
Am Kühnbach 27 | 74523 Schwäbisch Hall
HRA 723598 Amtsgericht Stuttgart,
Internet: www.wheelies.de | Email: info@wheelies.de
Tel.: +49 (0) 791-53854 | Fax: +49 (0) 0791-959243

veranstaltet geführte Motorradtouren.

Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. tritt für folgende Leistungen als reiner Vermittler auf:

  • Mietmotorräder/Mietwagen
  • Personen- und Frachtflüge
  • Motorradtransporte mit Bus oder Schiff
  • Hotel- und Übernachtungsunterkünfte
  • Versicherungen

Bezüglich dieser Leistungen gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen der jeweiligen Leistungserbringer bzw. des Veranstalters, die vom  Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. auf Anfrage gerne zur Verfügung gestellt werden. Für diese Leistungen werden keine Reisepreissicherungsscheine ausgehändigt, da sie nicht versicherungsfähig sind und Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. nicht Veranstalter bzw. Leistungsträger dieser Leistungen ist. Für Reisen bei denen der Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. als Veranstalter auftritt, werden ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsrechts, wie insbesondere den Vorschriften der §§ 651 a) – m) BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und den Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 – 11 BGB – InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht), folgende Bedingungen vereinbart:

1. Anmeldung/Bestätigung
Mit der Anmeldung bietet der Kunde Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. für die jeweilige Tour, soweit diese dem Kunden vorliegen. Die Anmeldung kann mündlich, fernmündlich oder schriftlich (auch per Telefax oder E-Mail) erfolgen. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung durch den Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. zustande. Der Kunde erhält nach Vertragsschluss eine schriftliche Reisebestätigung, sofern die Buchung mehr als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt. Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung vom Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. vom Inhalt der Anmeldung ab, so ist der Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K.10 Tage an dieses neue Angebot gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. die Annahme ausdrücklich schriftlich erklärt. Meldet der Kunde Mitreisende an, hat er für deren Vertragsverpflichtungen wie für seine eigenen einzustehen, sofern er dies ausdrücklich und gesondert erklärt hat. Für den Umfang der Reiseleistungen sind allein die Angaben vom Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. sowie die sich aus den vom Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. verwendeten Orts- und Hotelprospekten ergebenden Informationen verbindlich, sofern sich der Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K.  nicht ausdrücklich schriftlich die Informationen und Beschreibungen Dritter zu eigen macht.

2. Bezahlung
Nach Vertragsabschluss (Zugang der Annahmeerklärung) ist vom Kunden eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises, mindestens 500,00 €, zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 28 Tage vor Reiseantritt fällig, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziff. 8 genannten Gründen abgesagt werden kann. Sofern sich der Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. ausdrücklich den Rücktritt aufgrund Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl vorbehält, wird die Restzahlung mit Zugang der Mitteilung über die Durchführung der Reise beim Kunden fällig. Kommt der Kunde mit Anzahlung und/oder Restzahlung in Verzug, so ist der  Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 6 zu belasten. Kosten für vom Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. vermittelte Leistungen und Fremdgebühren, wie insbesondere Flugtickets sind sofort zu zahlen.

3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung des Angebotes, der allgemeinen Informationen im Reiseprospekt des  Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K., sowie aus den Angaben in der Reisebestätigung. Änderungen in der Streckenführung bleiben vorbehalten. Je nach Jahreszeit und Wetterbedingungen behält sich der Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. vor, den Streckenverlauf und damit auch die Unterkünfte nach Notwendigkeit zu ändern, ohne den Gesamtzuschnitt der Reise zu beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. informiert den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K.  in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Dieses Recht hat der Kunde unverzüglich nach Erklärung über die Änderung der Reiseleistung gegenüber dem Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. geltend zu machen.

4. Motorradmiete und Sicherheitskaution
Sämtliche Reservierungen für Mietmotorräder werden vom  Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. nur vermittelt. Bei der Motorradmiete wird zusätzlich eine Sicherheitskaution bei Übernahme des Motorrades fällig, welche sich in ihrer Höhe nach den Geschäftsbedingungen des Vermieters bestimmt. Auf Anfrage informiert der Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. den Kunden über die Höhe der zu zahlenden Mietkaution. Die Kaution wird bei Rückgabe des unbeschädigten Motorrades zurückerstattet. Die Mietperiode wird, unabhängig vom Verschulden oder einer eventuellen Fahruntüchtigkeit des Mieters nicht unterbrochen. Für den Fall, dass das jeweils gebuchte Motorrad, aus welchem Grund auch immer, nicht zur Verfügung steht, kann vom Vermieter ein gleichwertiges und dem jeweiligen Motorradtyp entsprechendes Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt werden. Für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Geschäftsbedingungen des Vermieters, die für die Miete und das Fahren eines Motorrades am Ort der Anmietung und innerhalb des gesamten Fahrgebietes gültig sind, ist ausschließlich der Mieter (Kunde) verantwortlich. Der Mieter (Kunde) verpflichtet sich, das Motorrad entsprechend seiner bestimmungsgemäßen Verwendung zu verwenden. Fahrten auf nicht befestigten Straßen (Schotterstraßen) sind nicht erlaubt, es sei denn eine Umfahrung ist unzumutbar oder nicht möglich oder die Befahrung von unbefestigten Straßen ist vertraglich vorgesehen.

5. Hotel und Unterbringung
Die vorgesehenen Gasthöfe/Hotels/Motels sind alle landestypisch und verfügen über entsprechenden Standard.

6. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn durch Erklärung gegenüber dem Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. unter der oben genannten Anschrift von der Reise zurücktreten. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der  Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und die getätigten Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen, soweit nicht der Rücktritt vom  Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. zu vertreten ist oder nicht ein Fall höherer Gewalt vorliegt. Der Entschädigungsanspruch vom Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. ist zeitlich gestaffelt und ergibt sich unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn, des prozentualen Verhältnisses zum Reisepreis sowie unter Beachtung von ersparten Aufwendungen und Möglichkeiten einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen aus folgender Übersicht. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung der Entschädigungshöhe ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden beim Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K.:

Rücktritt bis 60 Tage vor Reiseantritt 10 %
Ab 60 Tage bis 41 Tage vor Reiseantritt 20 %
Ab 40 Tage bis 30 Tage vor Reiseantritt 30 %
Ab 29 Tage bis 15 Tage vor Reiseantritt 50 %
Ab 14 Tage bis 7 Tage vor Reiseantritt 75 %
Ab 6 Tage vor Reiseantritt und bei Nichtantreten der Reise 100% des Reisepreises.

Gelingt es dem Kunden, den durch seinen Rücktritt oder Nichtantritt frei werdenden Tourplatz durch einen Ersatzteilnehmer anderweitig zu besetzen entsteht hierfür lediglich eine vom Kunden zu tragende Bearbeitungsgebühr von 30,00 € pro Person. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. durch den Rücktritt bzw. den Nichtantritt überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale. Der Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. behält sich vor, in Abweichung von den genannten Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, welche sich unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen beziffern lässt und von Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. zu belegen ist. Für vermittelte Fremdleistungen gelten die Zahlungsbedingungen und Stornierungsbedingungen des jeweiligen Anbieters. Der Kunde hat nach Vertragsabschluss keinen Anspruch auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung). Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. vom Kunden ein pauschales Umbuchungsentgeld in Höhe von 50,00 € pro Kunde erheben.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen) nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch den Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

8. Rücktritt wegen nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
Der Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. behält sich vor, wegen nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn er in der jeweiligen Tourausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem von dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat, und in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf die Angaben hingewiesen hat. Ein Rücktritt ist spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

9. Tourabsage
Für den Fall, dass der Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. die Reise aus Gründen absagen muss, welche nicht in ihrem Einwirkungsbereichen liegen, wie z.B. höhere Gewalt, Streiks, Katastrophen, Kriege, etc., erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. Zur Kündigung des Reisevertrages wegen höherer Gewalt wird auf die gesetzliche Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet: „§ 651 j)
(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. (2) Wird der Vertrag nach Absatz (1) gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651 e) Abs. 3 S. 1 und 2, Abs. 4, S. 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.“

10. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Der Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung vom Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. , so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis. Sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Die Teilnehmer der Reise haben jederzeit aufeinander Rücksicht zu nehmen, sich in die Gruppe einzufügen und den Anweisungen des Tourleiters Folge zu leisten. Der Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. behält sich vor, im Interesse einer reibungslosen Gruppentour bei Nichteinhaltung von Anweisungen des Tourleiters oder gar Gefährdung der übrigen Teilnehmer einzelne uneinsichtige Teilnehmer nach vorausgegangener Ermahnung von der Tour auszuschließen und eventuell das Mietmotorrad sicherzustellen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung des Tour- und Mietpreises. Sämtliche in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten trägt der ausgeschlossene Teilnehmer. Die Teilnehmer werden vor Tourstart über diese Sanktion belehrt und zu den Tagesetappen eingewiesen.

11. Obliegenheiten des Kunden
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, dem Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Kunde ist verpflichtet seine Mängelanzeige unverzüglich der Tourleitung bzw. dem Tourleiter vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Tourleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel unverzüglich gegenüber dem Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Tourleitung bzw. vom  Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. wird der Kunde in der Tourbeschreibung, spätestens jedoch mit den Tourunterlagen, unterrichtet. Die Tourleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen. Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615 c) BGB bezeichneten Art nach § 615 e) BGB oder aus wichtigem, Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Der Kunde hat den Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der vom Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. mitgeteilten Frist erhält. Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindert und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er den Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.

12. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung des Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit der Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Die deliktische Haftung vom Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinaus gehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach den Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt. Der Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Mietmotorräder/Mietwagen, Personen- und Frachtflüge, Motorradtransporte, Hotels- und Übernachtungsunterkünfte sowie Versicherungen). Der Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. schließt jede Haftung für Schäden und/oder Minderleistungen aus, die durch Dritte verursacht werden. Der Kunde ist insbesondere selbst verantwortlich dafür, dass Schäden an Gepäck oder Frachtgut vor Ort unverzüglich mittels entsprechender Schadensanzeige gegenüber der zuständigen Fluggesellschaft angezeigt werden, die Vorschriften der jeweils geltenden Straßenverkehrsordnung eingehalten werden, die eigene Fahrweise dem jeweiligen Können sowie dem Grundsatz eigener Sicherheit und der Sicherheit der anderen Tourteilnehmer angepasst wird, Anschlussflüge oder sonstige Transfers erreicht werden. Der Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. übernimmt keine Haftung für Verspätungsschäden, sofern ein Ausschluss der Haftung diesbezüglich unter Berücksichtigung internationaler Bestimmungen (IATA) zulässig ist. Für die Einhaltung der Visa-, Zoll- und Impfbestimmungen und die Gültigkeit der Ausweispapiere sowie des geforderten Führerscheins ist der Kunde selbst verantwortlich. Die Angaben von Öffnungszeiten für die Cargo-Abteilung und Zollbehörden sind grundsätzlich unverbindlich. Jeder Tourteilnehmer ist für seine Fahrweise und Streckenwahl selbst verantwortlich, auch dann, wenn er dem Tourleiter folgt. Der Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. haftet nicht für erkennbare Druck- und Rechenfehler. Der Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. ist in diesem Fall zur Anfechtung des Reisevertrages berechtigt.

13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. unter der vorstehend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Kunden nach § 651 c) – f) BGB verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Schweben zwischen dem Kunden und den Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. wird die Kunden über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheit in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender, wie z.B. doppelte Staatsangehörigkeit oder Staatenlosigkeit, vorliegen. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt nicht, wenn der Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. Der Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde sie mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der  Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.Der Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. befragt den Kunden nach gesundheitlichen Problemen, die für die Bewältigung der Reise ein Hindernis oder zur Buchungsablehnung der geplanten Reise aus Sicht des Veranstalters führen würde. Für Kosten und Schäden, die durch vom Kunden bewusst oder unbewusst verschwiegene Gesundheitsprobleme entstanden sind und diese zu einem Reiseabbruch oder Schaden führen, haftet der Kunde in vollem Umfang.

15. Bild-, Film- und Videoaufnahmen
Eventuell während der Touren vom  Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. oder deren Vertreter angefertigte Fotographien, Dias, Film- oder Videoaufnahmen, etc. sind urheberrechtlich geschütztes Eigentum vom Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K..Der Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. ist berechtigt, dieses Foto- und Bildmaterial kostenlos für Werbezwecke zu verwenden, auch wenn der Kunde darauf zu erkennen ist. Der Kunde willigt insoweit für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien in die unentgeltliche Verwendung des Bildes und/oder der Stimme des Kunden für Fotographien, Filmaufnahmen und Interviews des Kunden, die im Zusammenhang mit der Reise vom Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. oder deren Vertreter erstellt werden, zu Werbezwecken auf der Internet-Plattform vom Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K., in Printmedien und fotomechanischen Vervielfältigungen, in unveränderter oder geänderter Form, durch den Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. ein.

16. Versicherungen
Der Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K.  empfiehlt den Abschluss einer Reiseversicherung für Reiserücktrittskosten, Reisegepäck, Unfall, Krankheit und Haftpflicht.

17. Bezahlung
Bei der Zahlung im Lastschriftverfahren benötigt der Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K.  die Bankverbindung des Kunden, seine Adresse oder die Adresse des Unterlagenempfängers sowie das Einverständnis des Kunden zum Lastschriftverfahren.

18. Rechtswahl
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K.  findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. im Ausland für die Haftung vom Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

19. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Schwäbisch Hall/ Stuttgart. Für Klagen von Anbieter gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner vom Anbieter, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Anbieter vereinbart

20. Datenschutz und Allgemeine Bestimmungen
Die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt nach den deutschen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Es werden nur persönliche und personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und an Dritte weitergeleitet, sofern dies zur Abwicklung ihrer Reise notwendig ist. Alle Mitarbeiter vom Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. sind zur Verschwiegenheit auf das Datengeheimnis verpflichtet. Der Kunde erhält auf Anforderung jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der in unserem Online-Angebot abrufbaren Datenschutzerklärung. Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte und Tourbeschreibungen verlieren frühere Publikationen über gleich lautende Touren, Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.

21. Erklärung des Kunden
Mit der Anmeldung der Reise stimmt der Kunde folgender Erklärungen ausdrücklich zu: Ich bin mir über die Gefahren des Motorradfahrens insbesondere abseits von befestigten Straßen voll bewusst. Die Teilnahme an der Motorradreise erfolgt auf mein eigenes Risiko. Ich bin mir bewusst, dass der Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. nicht für von mir verursachte Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeglicher Art haftbar gemacht werden kann. Es ist mir bekannt, dass der Veranstalter auch nicht für mein Fehlverhalten bzw. das Fehlverhalten anderer Teilnehmer haftet. Ich verpflichte mich, die geltenden Verkehrsregeln zu beachten, sowie die allgemeinen Regeln der Gruppenreise einzuhalten und weder Mensch noch Natur durch mein Verhalten oder die Beschaffenheit meines Fahrzeugs zu schädigen. Ich bin den Anforderungen, die die von mir gebuchte Reise an meine Fähigkeiten stellt, in allen Belangen gewachsen und verfüge über einen gültigen Führerschein. Für das Tragen ausreichender Schutzkleidung bin ich selbst verantwortlich. Ich erkenne die vorstehenden Bedingungen des Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. voll an. Transport, Besitz oder Konsum von Drogen sowie der Besitz von Waffen ist auf den beim  Regio Verlag Schwäbisch Hall e.K. gebuchten Reisen strikt verboten. Auch das Führen von eigenen oder gemieteten Fahrzeugen unter Alkoholeinfluss ist verboten. Bei Zuwiderhandlungen wird der Kunde von der Reise ausgeschlossen oder bei gemieteten Fahrzeugen der Vertrag eventuell sofort gekündigt.

22. Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Tour- und Mietbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge. Tourleiter sind nicht berechtigt Zusicherungen zu geben, insbesondere wenn sie von den Tour- und Mietbedingungen sowie den Reiseprospekten abweichen. Änderungen der Tour- und Mietbedingungen bedürfen der Schriftform.

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